Kurz hinter Handzell fällt eine kleinteilige, von Gehölzen strukturierte Hangpartie auf. Die südexponierte Fläche ist in mehrere Terrassenebenen gegliedert. Die schmalen, steilen Streifen zwischen den Terrassen, sogenannte Ranken, sind teils mit Baumhecken, teils mit Gras- und Krautfluren bewachsen. Sie deuten darauf hin, dass auch dieser Hang früher ackerbaulich genutzt wurde.
Die Strukturvielfalt ist enorm: Blütenreiche Magerrasen und Wiesen auf den Hangterrassen und Ranken, gegliedert durch Hecken und Gebüsche mit vorgelagerten wärmeliebenden Säumen sowie die benachbarte Streuobstwiese bilden ein eng verwobenes Netz verschiedener Lebensräume.
Mager nur durch Pflege
Margerite, Heide-Nelke und Skabiosen-Flockenblume sind allesamt überaus attraktive Magerkeitszeiger. Besonders auffällig jedoch sind die skurril geformten Blüten des Gekielten Lauchs sowie der exotisch anmutende Acker-Wachtelweizen.
Der Rankenkomplex wurde zuletzt regelmäßig durch Schafe beweidet, um eine Verbuschung zu vermeiden. Leider ist aber zu beobachten, dass Nährstoffeinträge und zeitweilige Brache starkwachsende Arten, sogenannte Nährstoffzeiger, zunehmend begünstigen. Um die konkurenzschwachen Magerrasen-arten zu fördern und die Nährstoffzeiger wieder zurück zu drängen, ist deshalb jenseits der Beweidung eine spätsommerliche Mahd der Plateauflächen sowie der Ranken notwendig.
Das Comeback der Zauneidechse
Wärmeliebende Reptilien wie die Zauneidechse profitieren von der Strukturvielfalt des halboffenen Lebensraums mit seinem Wechsel von Gehölzstrukturen und besonnten Flächen. Der lockere, grabbare sandig-lehmige Boden ist gut geeignet, um Eier abzulegen und einen Platz fürs Winterquartier zu finden.
Im Wittelsbacher Land hatte diese Art in den 1960er und 1970er Jahren einen starken Rückgang zu beklagen, bedingt in erster Linie durch die Ausräumung der Kulturlandschaft, also das Verschwinden von Rainen, Ranken und extensiv genutzten Böschungen. Heute steht die Zauneidechse als streng geschützte Art im Mittelpunkt vieler Verfahren zur Eingriffsregelung. Dabei gilt es, ihre Lebensräume zu erhalten, zu verbessern oder gänzlich neu anzulegen.